ZK Technik SII
Grundinformationen
Schulform
Allgemeine Schulformen Sek. II
Bereich / Teilbereich
Qualifikationserweiterungen/Zertifikatskurse / Technik
Inhalt
Ziel des Zertifikatskurses Technik SII
Es ist das Ziel, vor dem Hintergrund des Kernlehrplans Technik grundlegende Qualifikationen für die Erteilung von Unterricht im Fach Technik in der Sekundarstufe II zu vermitteln.
Folgende Themen sind vorgesehen:
Inhalte des Technikunterrichts
- Soziotechnische Systeme
- Technische Innovation
- Automatisierungstechnik (Sicherheits- und Alarmtechnik, Digitaltechnik, speicherprogammierbare Steuerungen)
- Versorgung mit elektrischer Energie (thermisches Kraftwerk, Fotovoltaik, Wasserkraftwerke, Solar-Wasserstoff-Technik, Systemanalyse und Effizienz von Kraftwerken, Stromverteilungsnetze)
- Entwicklungsfelder neuer Technologien (Bionik, Elektromobilität und Verkehr)
Methoden des Technikunterrichts
- Technisches Experiment
- Werdegang eines technischen Systems
- Fallstudie, Planspiel, Exkursion
- Konstruktions- und Fertigungsaufgabe
Didaktische Ansätze des Technikunterrichts
- Technikbegriff
- Systemtheorie
- Lernen im Kontext
- Allgemeine Technologie
- Mehrperspektivischer Technikansatz
Themenbezogen werden in Abstimmung mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern Fortbildungstage an anderen Schulen des Landes oder außerschulischen Lernorten stattfinden, um Ausstattungsgegebenheiten von Technikräumen und die außerschulische Partnereinbindung in den Unterricht der gymnasialen Oberstufe vorzustellen.
Anbindung an den Referenzrahmen Schulqualität
1 Erwartete Ergebnisse und Wirkungen
1.4 Langfristige Wirkungen
2 Lehren und Lernen
2.1 Ergebnis- und Standardorientierung
2.2 Kompetenzorientierung
2.5 Kognitive Aktivierung
2.6 Lern- und Bildungsangebot
2.7 Lernerfolgsüberprüfung und Leistungsbewertung
2.10 Lernen und Lehren im digitalen Wandel
4 Professionalisierung
4.1 Lehrerbildung
Umfang der Fortbildung:
Der Kurs findet über ein Schuljahr wöchentlich an einem Tag von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr statt. Die Kursdauer beträgt 320 Stunden.Hinweise zur Beachtung:
- Es ist möglich, dass Teile der Veranstaltung aufgrund einer situativen Veränderung (z.B. auch einer Pandemie) am jeweiligen Kurstag zwischen 09:00 und 16:00 Uhr (8 Fortbildungsstunden pro Kurstag) in einem Distanzformat durchgeführt werden müssen. Hierzu erhalten Sie über die Kursleitung detaillierte Informationen.
- Eine Anmeldung ist ausschließlich über dieses Online-Portal möglich.
Bei der Anmeldung zu einem Zertifikatskurs in einem anderen NRW Regierungsbezirk muss grundsätzlich im Vorfeld der Anmeldung die Zustimmung des Dezernats 46 der Stammbezirksregierung eingeholt werden, z. B. für den Regierungsbezirk Münster mit einer E-Mail an die zuständige Sachbearbeiterin bzw. dem zuständigen Sachbearbeiter (Kontaktdaten siehe unten).
- Die Angebote der fremden Bezirke finden Sie hier:
- Bezirksregierung Arnsberg
- Bezirksregierung Detmold
- Bezirksregierung Düsseldorf
- Bezirksregierung Köln
Die Einladung zu einem Zertifikatskurs einer fremden Bezirksregierung erfolgt aber ausschließlich durch das eigene Dezernat 46, das auch die notwendige Dienstreisegenehmigung und die Reisekostenzusage ausspricht.
Für die Zeit der Teilnahme an der Fortbildung wird eine Stundenentlastung gewährt. Weitere Informationen finden Sie hier.
Diese Entlastung wird für die Schulen nicht bedarfserhöhend wirksam. Die Verrechnung erfolgt unter dem ASD-Schlüssel 970. Die Anrechnung auf die Unterrichtsverpflichtung ist möglichst so zu regeln, dass am Fortbildungstag die Unterrichtserteilung entfällt.
Eine regelmäßige Teilnahme (mindestens 80% der Gesamtkurszeit) und eine qualifizierte Mitarbeit werden vorausgesetzt. Am Ende des Kurses wird ein Zertifikat ausgestellt, verbunden mit einer Unterrichtserlaubnis der eigenen Schulform bezogen auf die relevanten Jahrgangsstufen.
Die Erstattung der Reisekosten von Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus öffentlichen Schulen an Zertifikatskursen (1 Tag pro Woche über die gesamte Dauer der Fortbildung, in der Regel ein Schulhalbjahr oder ein ganzes Schuljahr) erfolgt nach den Bestimmungen der aktuell gültigen Trennungsentschädigungsverordnung NRW (TEVO NW).
Bitte beachten Sie, dass die An- und Abreise unter Berücksichtigung des Klimaschutzes möglichst mit öffentlichen Verkehrsmitteln erfolgen sollte und dass Ihr Antrag innerhalb von 6 Monaten nach Entstehen der Reisekosten für den jeweiligen Kurstag beantragt werden muss, da die Ansprüche sonst verfallen.
Teilnehmende Lehrkräfte privater Schulen rechnen ihre Reisekosten bei ihrem Schulträger ab.
Bitte beachten Sie, dass für diesen Kurs für Verbrauchsmaterialien eine Umlage bei den teilnehmenden Lehrkräften erhoben wird. Diese Umlage muss aus dem Fortbildungsbudget der Schule erstattet werden. Die Höhe der Umlage beträgt für diesen Kurs voraussichtlich: 50,00 €
Die Veranstaltung ist eingeschränkt barrierefrei. Bitte geben Sie bei der Anmeldung Ihren spezifischen Unterstützungsbedarf an, damit Ihre Teilhabe bestmöglich gesichert werden kann.
Bei Fragen zur Barrierefreiheit melden Sie sich bitte persönlich bei der zuständigen Betreuung.
Bitte beachten Sie die Hinweise der FAQ, die für alle Zertifikatskursangebote gelten.
Zielgruppe und Voraussetzungen
Der Kurs richtet sich an Lehrkräfte der Schulformen Gesamtschule, Gymnasium und Weiterbildungskolleg, die fachfremd Technik in der gymnasialen Oberstufe unterrichten bzw. unterrichten werden und • die über eine Unterrichtserlaubnis für die SII oder • die über eine SI-Fakultas Technik SI verfügen oder • die ein SI-Zertifikat Technik SI nachweisen können. Bitte prüfen Sie im Sinne einer Selbsteinschätzung, ob Sie die nachstehenden Anforderungen als Grundlage für eine erfolgreiche Teilnahme am Kurs erfüllen: grundlegende Kenntnisse aus den Naturwissenschaften (PH/CH), Mathematik und Informatik sowie OBAS-Lehrkräfte mit einem Ingenieur-Abschluss (Maschinenbau, Bauingenieur, E-Technik, Geo-Technik oder vergleichbare Studienabschlüsse), jeden angewandten oder theoretischen Naturwissenschaftler. Die Teilnahme an einem Zertifikatskurs zur Erlangung einer Unterrichtserlaubnis setzt zwingend eine Lehramtsbefähigung (2. Staatsexamen) voraus! Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger (mit pädagogischer Einführung) sind nicht zugelassen. Es können nur Anmeldungen von Lehrkräften angenommen werden, die sich in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis mit dem Land NRW oder einem staatlich anerkannten Ersatzschulträger befinden und über ein Lehramt bzw. eine Feststellungsprüfung verfügen.
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Anmeldung
Derzeit sind keine Anmeldungen als schulexterne Lehrkräftefortbildung möglich. Neue Termine werden ausschließlich online veröffentlicht.