ZK Technikunterricht an der Förderschule und im Gemeinsamen Lernen SI

Angebotsnummer (ANR): 101049

Grundinformationen

Schulform

Allgemeine Schulformen Sek. I (mit GY), Förder- und Klinikschulen

Bereich / Teilbereich

Qualifikationserweiterungen/Zertifikatskurse / Technik

Inhalt

Inhalte und Themen des Kurses:

Inhalte und Themen des Zertifikatskurses orientieren sich an den Vorgaben der aktuellen Kernlehrpläne der unterschiedlichen Schulformen und werden mit besonderem Blick auf die Heterogenität vieler Lerngruppen vermittelt und erarbeitet.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt hierbei auf den Lern- und Entwicklungsmöglichkeiten von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf, eingeschränkten Chancen und besonderen Problemlagen in einem zukünftigen Berufsleben.
Es stehen didaktisch–methodische Qualifikationserweiterungen der Lehrkräfte neben der praxisorientierten Entwicklung von Fertigkeiten und Fähigkeiten im Umgang mit verschiedenen Werkstoffen im Mittelpunkt.
In großem Umfang werden notwendige handwerkliche Grundfertigkeiten vermittelt.

Handwerkliche Vorkenntnisse sind grundsätzlich nicht notwendig – eine Affinität zur praxisorientierten Arbeit mit verschiedenen Werkstoffen und Werkzeugen aber wünschenswert.
Teilnehmende müssen zum Umgang und Einsatz von Maschinen bereit sein: Teil der Veranstaltung sind auch Einweisungen in das Sichere Arbeiten an Maschinen in den Bereichen „Holz“, Metall“ und „Kunststoff“.

Im Kurs werden folgende Themenbereiche im Hinblick auf Technikunterricht berücksichtigt:

Technische und handwerkliche Grundfertigkeiten und Grundlagen:

  • Arbeitssicherheit (Maschinenschein, Gefahrstoffverordnung, Gefährdungsanalysen und andere Sicherheitsvorschriften)
  • In unterschiedlichen Handlungsfeldern mit verschiedenen Werkzeugen, Materialien und Maschinen (Holz-, Metall-, Kunststoff-, Beton-, Elektro- und Digitaltechnik) umgehen und diese sachgerecht handhaben können.
  • Exemplarische Tätigkeiten kennen lernen, die typisch für den Umgang mit Werkverfahren und Werkstoffen in Handwerk und Industrie sind.
  • Grundlagen der Arbeitsplanung und –vorbereitung sowie technisches Zeichnen, Werkanalyse, Werkstoffkunde.

Fachdidaktische Grundlagen:


  • Grundwissen, Fachdidaktik und Methodik des Technikunterrichts, Leistungsbewertung und -dokumentation, Regelwissen und Vorschriften
  • Gestaltung von Lernangeboten mit dem Ziel eines kognitiv aktivierenden Technikunterrichts für alle Lernenden

Sonderpädagogische Grundlagen:

  • Sach- und Fachstruktur des Faches Technik unter besonderer Berücksichtigung sonderpädagogischer Methoden und Zielsetzungen. Dieses impliziert das Kennenlernen von Unterstützungssystemen wie handicap-orientierten Hilfsmitteln/ Hilfestellungen und entsprechend orientierten Arbeitsweisen und Arbeitsabläufen.
  • Gestaltung von individuellen, differenzierten Lernangeboten
  • Arbeit mit heterogenen Lerngruppen im gemeinsamen Lernen und der Inklusion
  • Möglichkeiten und Grenzen der Integration von Schülerinnen und Schüler mit umfangreichem Förderbedarf in technische Handlungsabläufe und ein zukünftiges Berufsleben.

Anbindung an den Referenzrahmen Schulqualität

1 Erwartete Ergebnisse und Wirkungen
1.1 Fachliche und überfachliche Kompetenzen
2 Lehren und Lernen
2.4 Schülerorientierung und Umgang mit Heterogenität
2.5 kognitive Aktivierung

Umfang der Fortbildung:

Der Kurs findet über ein Schuljahr wöchentlich an einem Tag von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr statt. Die Kursdauer beträgt 320 Stunden.

Hinweise zur Beachtung:

  • Es ist möglich, dass Teile der Veranstaltung aufgrund einer situativen Veränderung (z.B. auch einer Pandemie) am jeweiligen Kurstag zwischen 09:00 und 16:00 Uhr (8 Fortbildungsstunden pro Kurstag) in einem Distanzformat durchgeführt werden müssen. Hierzu erhalten Sie über die Kursleitung detaillierte Informationen.
  • Eine Anmeldung ist ausschließlich über dieses Online-Portal möglich.

Bei der Anmeldung zu einem Zertifikatskurs in einem anderen NRW Regierungsbezirk muss grundsätzlich im Vorfeld der Anmeldung die Zustimmung des Dezernats 46 der Stammbezirksregierung eingeholt werden, z. B. für den Regierungsbezirk Münster mit einer E-Mail an die zuständige Sachbearbeiterin bzw. dem zuständigen Sachbearbeiter (Kontaktdaten siehe unten).

Bitte beachten Sie, dass Lehrkräfte aus dem eigenen Bezirk Vorrang haben. Für bezirksübergreifende oder landesweit konzipierte Angebote gilt diese Regelung nicht, dort sind alle fristgerecht eingegangenen Bewerbungen gleichrangig.

Die Einladung zu einem Zertifikatskurs einer fremden Bezirksregierung erfolgt aber ausschließlich durch das eigene Dezernat 46, das auch die notwendige Dienstreisegenehmigung und die Reisekostenzusage ausspricht.

Für die Zeit der Teilnahme an der Fortbildung wird eine Stundenentlastung gewährt. Weitere Informationen finden Sie hier.

Diese Entlastung wird für die Schulen nicht bedarfserhöhend wirksam. Die Verrechnung erfolgt unter dem ASD-Schlüssel 970. Die Anrechnung auf die Unterrichtsverpflichtung ist möglichst so zu regeln, dass am Fortbildungstag die Unterrichtserteilung entfällt.

Eine regelmäßige Teilnahme (mindestens 80% der Gesamtkurszeit) und eine qualifizierte Mitarbeit werden vorausgesetzt. Am Ende des Kurses wird ein Zertifikat ausgestellt, verbunden mit einer Unterrichtserlaubnis der eigenen Schulform bezogen auf die relevanten Jahrgangsstufen.

Die Erstattung der Reisekosten von Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus öffentlichen Schulen an Zertifikatskursen (1 Tag pro Woche über die gesamte Dauer der Fortbildung, in der Regel ein Schulhalbjahr oder ein ganzes Schuljahr) erfolgt nach den Bestimmungen der aktuell gültigen Trennungsentschädigungsverordnung NRW (TEVO NW).

Bitte beachten Sie, dass die An- und Abreise unter Berücksichtigung des Klimaschutzes möglichst mit öffentlichen Verkehrsmitteln erfolgen sollte und dass Ihr Antrag innerhalb von 6 Monaten nach Entstehen der Reisekosten für den jeweiligen Kurstag beantragt werden muss, da die Ansprüche sonst verfallen.

Teilnehmende Lehrkräfte privater Schulen rechnen ihre Reisekosten bei ihrem Schulträger ab.

Bitte beachten Sie, dass für diesen Kurs für Verbrauchsmaterialien eine Umlage bei den teilnehmenden Lehrkräften erhoben wird. Diese Umlage muss aus dem Fortbildungsbudget der Schule erstattet werden. Die Höhe der Umlage beträgt für diesen Kurs voraussichtlich: 180,00 €

Diese Veranstaltung ist barrierefrei. Bitte geben Sie dennoch bei der Anmeldung Ihren spezifischen Unterstützungsbedarf an, damit Ihre Teilhabe bestmöglich gesichert werden kann.
Bei Fragen zur Barrierefreiheit melden Sie sich bitte persönlich bei der zuständigen Betreuung.

Bitte beachten Sie die Hinweise der FAQ, die für alle Zertifikatskursangebote gelten.

Zielgruppe und Voraussetzungen

Der Zertifikatskurs „Technikunterricht an der Förderschule und im Gemeinsamen Lernen SI“ richtet sich an Lehrkräfte, die an einer Förder- oder Regelschule (SEK I) tätig sind. Die Teilnahme an einem Zertifikatskurs zur Erlangung einer Unterrichtserlaubnis setzt zwingend eine Lehramtsbefähigung (2. Staatsexamen) der jeweiligen Schulstufe voraus! Lehrkräfte mit 2. Staatsexamen für die Primarstufe, die bereits in einer Schulform der SI arbeiten, können ebenfalls teilnehmen. Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger (mit pädagogischer Einführung) sind nicht zugelassen. Es können nur Anmeldungen von Lehrkräften angenommen werden, die sich in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis mit dem Land NRW oder einem staatlich anerkannten Ersatzschulträger befinden und über ein Lehramt bzw. eine Feststellungsprüfung verfügen.

Kontakt

Fachberatung Fortbildung

Winfried Heuvers

E-Mail: winfried.heuvers@brms.nrw.de

Tel: +49 251 411 4124

Sachbearbeitung

Helga Obermeyer

E-Mail: helga.obermeyer@brms.nrw.de

Tel: +49 251 411-4219

Anmeldung

Derzeit sind keine Anmeldungen als schulexterne Lehrkräftefortbildung möglich. Neue Termine werden ausschließlich online veröffentlicht.