Qualifikationserweiterung im Herkunftssprachlichen Unterricht: Didaktisch und methodischer Teil

Angebotsnummer (ANR): 102574

Grundinformationen

Schulform

Allgemeine Schulformen

Bereich / Teilbereich

Qualifikationserweiterungen/Zertifikatskurse / Herkunftssprachlicher Unterricht

Inhalt

Bezug: BASS 20-22 Nr. 8 Fort- und Weiterbildung: Strukturen und Inhalte der Lehrerfort- und –weiterbildung
BASS 13 – 63 Nr. 3 Unterricht für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte, insbesondere im Bereich der Sprachen.

Thema/Zielsetzung der Maßnahme:
Die Weiterbildung hat das Ziel, die didaktischen und methodischen sowie die organisatorischen Kompetenzen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer so zu erweitern, dass sie am Ende des Kurses grundlegend für die Erteilung eines lehrplangemäßen Unterrichts in der Primarstufe und an Schulen der Sek. I im Bereich des herkunftssprachlichen Unterrichts qualifiziert sind. Am Ende des Kurses wird ein Zertifikat erteilt, mit dem die unbefristete Unterrichtserlaubnis ausgesprochen wird. Voraussetzungen für die Erteilung des Zertifikats sind regelmäßige Teilnahme und engagierte, qualifizierte Mitarbeit in den Veranstaltungen.

Zeit/ Beginn:
Wöchentlich jeweils ganztägig, voraussichtlich mittwochs, 09:00-16:00 Uhr

Dauer: Erstes Schulhalbjahr (ca. 160 Stunden).

Ort: Wird mit der Einladung bekannt gegeben

Moderation: Wird mit der Einladung bekannt gegeben

Format:
Für den Kurs ist neben Präsenzphasen die Arbeit mit einer Lernplattform und einem Videokonferenztool vorgesehen. Für diesen dienstlichen Zweck ist die Angabe einer persönlichen E-Mail-Adresse auf dem Anmeldebogen erforderlich.

Sonstiges:
• Die Teilnahme wird (unter Bezug auf BASS 20-22 Nr. 8) mit 4 Std./wö. (bei Gymnasium, Gesamt-, Sekundar-, Gemeinschafts-, Primusschule u. WBK) bzw. 5 Std./wö. (bei Grund-, Haupt-, Förder- u. Realschule) auf die Unterrichtsverpflichtung angerechnet, die nicht bedarfserhöhend für die Schule wirksam wird.
• Die Anrechnung soll am Kurstag wirksam werden, um Unterrichtsausfall zu vermeiden.
• Die Teilnahme ist eine dienstliche Tätigkeit im Hauptamt. Für alle Veranstaltungen besteht Teilnahmepflicht.
• Informationen zur Übernahme von Kinderbetreuungskosten finden Sie unter: www.lehrerfortbildung.bezreg-koeln.nrw.de.
• Reisekosten werden auf Antrag von der Bezirksregierung erstattet. Lehrerinnen und Lehrer an Ersatzschulen werden gebeten, die Dienstreisegenehmigung bei ihrem

Zielgruppe und Voraussetzungen

Zielgruppe/Adressaten: Lehrerinnen und Lehrer der Grundschulen und Schulen der Sek I, die zur Erteilung herkunftssprachlichen Unterrichts oder zur Erteilung herkunftssprachlichen Unterrichts anstelle einer zweiten oder dritten Pflichtfremdsprache eingestellt wurden und gemäß Punkt „6. Lehrkräfte“ des o.g. Erlasses (BASS 13 – 61 Nr. 2) zur Teilnahme an der Fortbildung „Herkunftssprachenlehrkräfte an Grundschulen und Schulen der Sekundarstufe I“ verpflichtet sind und ihre Teilnahme schriftlich verbindlich erklärt haben. Lehrerinnen und Lehrer, die bereits ein Lehramt an einer Grundschule oder an einer Schule der Sek I innehaben und eine unbefristete Unterrichtserlaubnis in einem weiteren Fach erwerben wollen. Voraussetzungen sind laut Nr. 6.2 und 6.3 des o.g. Erlasses (BASS 13 – 61 Nr. 2) der Nachweis der geforderten Sprachqualifikation gemäß der Kompetenzstufe C 1 nach dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen „Lernen, lehren, beurteilen“ des Europarates (GeR) oder der Nachweis über eine ausländische Lehramtsprüfung für das Fach des herkunftssprachlichen Unterrichts oder der Nachweis über einen deutschen oder ausländischen Hochschulabschluss im Fach des herkunftssprachlichen Unterrichts. Der Unterrichtseinsatz im laufenden Schuljahr ist zwingend erforderlich; es handelt sich hierbei um ein Ausschlusskriterium. Es sind nur Lehrkräfte zugelassen, die sich in einem unbefristeteten Dienst-/ Arbeitsverhältnis auf Probe gefinden und die nach Ablauf der i.d.Regel zweijährigen Befristung in ein unbefristetes Dienst-/ Arbeitsverhältnis als Lehrer/in übernommen werden sollen. Lehrkräfte, die in der Vertretungsreserve der Bezirksregierung Köln befinden, sind ausgeschlossen.

Kontakt

Fachberatung Fortbildung

Sandra Hasenclever

E-Mail: sandra.hasenclever@brk.nrw.de

Tel: +49 221 147-2150

Sachbearbeitung

Christel Röhl

E-Mail: christel.roehl@brk.nrw.de

Tel: +49 221 147-2584

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