Erwerb und Auffrischung der Rettungsfähigkeit im Sinne des Erlasses "Sicherheitsförderung im Schulsport"
Grundinformationen
Schulform
Alle Schulformen (Allgemeine und BK)
Bereich / Teilbereich
Sportfortbildungen / Rettungsfähigkeit
Inhalt
Die Sicherheit im Schwimmen unterliegt besonderen räumlichen, organisatorischen und methodisch-didaktischen Voraussetzungen.
Die Voraussetzungen für die Aufsichtsführung über Schüler*innen beim Schwimmen und die Erteilung von Schwimmunterricht sind im Erlass 'Sicherheitsförderung im Schulsport' (RdErl v. 26.11.2014, S. 21-27) geregelt.
Neben der ständigen Selbstprüfung der Rettungsfähigkeit muss demnach spätestens nach 4 Jahren eine Auffrischung der Rettungsfähigkeit nachgewiesen werden.
Die in dieser Veranstaltung erworbene Rettungsfähigkeit ist Voraussetzung für die Aufsichtsführung über Schüler*innen in öffentlichen, beaufsichtigten oder schuleigenen Bädern (die Abnahme der Rettungsfähigkeit für Schwimmbecken bis zu einer Wassertiefe von 1,20m ist ebenfalls möglich). Inhaltlich wird der Erwerb der Rettungsfähigkeit mit der Klärung zentraler dienstrechtlicher und sicherheitsrelevanter Vorgaben kombiniert.
Die Umsetzung dieser Vorgaben wird anhand typischer Situationen aus der Unterrichtspraxis verdeutlicht und praktisch erprobt. Dabei werden insbesondere auch methodische und organisatorische Maßnahmen im Übergang von Nichtschwimmer*in zum/zur Schwimmer*in aufgezeigt und erörtert.
Inhaltliche Schwerpunkte:
Sicherheitserlass
unterrichtsspezifische Beispiele
Abnahme der "Wasserpraxis" und der HLW
Sonstiges:
NEU: Sobald die maximale Anzahl an Teilnehmenden erreicht ist, erlischt die Anmeldemöglichkeit. Angemeldete Lehrkräfte erhalten für diesen Kurs eine zeitversetzt Zusage. Bitte melden Sie sich dann nicht für eine weitere Kursschiene an.
Zielgruppe und Voraussetzungen
Alle Lehrkräfte