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Erwerb und Auffrischung der Rettungsfähigkeit Herford 02 am 23.04.26

Datum)
Erwerb und Auffrischung der Rettungsfähigkeit

Übersicht

"Der Nachweis der Rettungsfähigkeit ist eine der fachlichen Voraussetzungen, über die eine Lehrkraft verfügen muss, um Schwimmunterricht zu erteilen (vgl. Erlass zur Sicherhei...

Termine

Erwerb und Auffrischung der Rettungsfähigkeit Herford 02 am 23.04.26

ANR: 109701 Schulform: Alle Schulformen (Allgemeine und BK) Bereich/Teilbereich: Sportfortbildungen / Rettungsfähigkeit

Datum)
Erwerb und Auffrischung der Rettungsfähigkeit

Übersicht

"Der Nachweis der Rettungsfähigkeit ist eine der fachlichen Voraussetzungen, über die eine Lehrkraft verfügen muss, um Schwimmunterricht zu erteilen (vgl. Erlass zur Sicherheitsförderung im Schulsport). Neben der ständigen Selbstprüfung muss spätestens nach 4 Jahren eine Auffrischung der Rettungsfähigkeit nachgewiesen werden.
Die Veranstaltung kombiniert den Erwerb der Rettungsfähigkeit mit der Klärung zentraler dienstrechtlicher und sicherheitsrelevanter Vorgaben."

Inhaltliche Schwerpunkte

Wasserpraxis
  • Sprung kopfwärts vom Beckenrand und 15 Minuten schwimmen – in dieser Zeit sind mindestens 200m zurückzulegen (150m Bauch- oder Rückenlagen, 50m in der anderen Körperlage)
  • Paketsprung vom Startblock oder 1-m-Brett
  • von der Wasseroberfläche aus einen etwa 5 kg schweren Gegenstand vom Beckenboden heraufholen und zum Beckenrand bringen
  • ca. 10 m weit tauchen
  • Umklammerungen durch in Gefahr geratene Personen entweder vermeiden oder sich aus diesen lösen,
  • einen etwa gleich schweren Menschen mittels Kopf- oder Achselschleppgriff ca. 15 m weit schleppen und an Land bringen
    Weiteres:
  • lebensrettende Sofortmaßnahmen ergreifen können (vgl. Hierzu: BASS 13-59 Nr. 1)

Formales

Bitte melden Sie sich nur für eine Fortbildung zur Rettungsfähigkeit an und nicht für mehrere Termine.
Die Reisekosten werden von der Bezirksregierung auf Antrag erstattet, sofern der Tagungsort nicht Dienst- oder Wohnort ist.
Das erforderliche Formular finden Sie hier: Reisekostenantrag
Anmeldungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten behinderten Menschen im Sinne des § 2 (3) SGB IX werden, gemäß § 164 (4) SGB IX und Punkt 13 der Richtlinie zur Durchführung der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (SGB IX) im öffentlichen Dienst im Lande Nordrhein-Westfalen, bevorzugt berücksichtigt. Um Rücksprache bezüglich der Barrierefreiheit wird gebeten.
Hinweise zur Beantragung von Kinderbetreuungskosten finden Sie auf den Internetseiten der Bezirksregierung Detmold: Antrag Kinderbetreuungskosten.

Schulform
Alle Schulformen (Allgemeine und BK)
Bereich / Teilbereich
Sportfortbildungen / Rettungsfähigkeit
Zielgruppe und Voraussetzungen
Primarstufe, SI, SII Interessierte Lehrkräfte aller Schulformen

Termine

Fachberatung Fortbildung

Frank Spannuth

E-Mail: frank.spannuth@bezreg-detmold.nrw.de

Tel: 05231 71-4805

Sachbearbeitung

Susanne Gröger

E-Mail: susanne.groeger@brdt.nrw.de

Tel: 05231 71-4851

Erwerb und Auffrischung der Rettungsfähigkeit Herford 03 am 08.07.26

Übersicht

"Der Nachweis der Rettungsfähigkeit ist eine der fachlichen Voraussetzungen, über die eine Lehrkraft verfügen muss, um Schwimmunterricht zu erteilen (vgl. Erlass zur Sicherheitsförderung im Schulsport). Neben der ständigen Sel...

Termine

Erwerb und Auffrischung der Rettungsfähigkeit Herford 03 am 08.07.26

ANR: 109702 Schulform: Alle Schulformen (Allgemeine und BK) Bereich/Teilbereich: Sportfortbildungen / Rettungsfähigkeit

Übersicht

"Der Nachweis der Rettungsfähigkeit ist eine der fachlichen Voraussetzungen, über die eine Lehrkraft verfügen muss, um Schwimmunterricht zu erteilen (vgl. Erlass zur Sicherheitsförderung im Schulsport). Neben der ständigen Selbstprüfung muss spätestens nach 4 Jahren eine Auffrischung der Rettungsfähigkeit nachgewiesen werden.
Die Veranstaltung kombiniert den Erwerb der Rettungsfähigkeit mit der Klärung zentraler dienstrechtlicher und sicherheitsrelevanter Vorgaben."

Inhaltliche Schwerpunkte

Wasserpraxis
  • Sprung kopfwärts vom Beckenrand und 15 Minuten schwimmen – in dieser Zeit sind mindestens 200m zurückzulegen (150m Bauch- oder Rückenlagen, 50m in der anderen Körperlage)
  • Paketsprung vom Startblock oder 1-m-Brett
  • von der Wasseroberfläche aus einen etwa 5 kg schweren Gegenstand vom Beckenboden heraufholen und zum Beckenrand bringen
  • ca. 10 m weit tauchen
  • Umklammerungen durch in Gefahr geratene Personen entweder vermeiden oder sich aus diesen lösen,
  • einen etwa gleich schweren Menschen mittels Kopf- oder Achselschleppgriff ca. 15 m weit schleppen und an Land bringen
    Weiteres:
  • lebensrettende Sofortmaßnahmen ergreifen können (vgl. Hierzu: BASS 13-59 Nr. 1)

Formales

Bitte melden Sie sich nur für eine Fortbildung zur Rettungsfähigkeit an und nicht für mehrere Termine.
Die Reisekosten werden von der Bezirksregierung auf Antrag erstattet, sofern der Tagungsort nicht Dienst- oder Wohnort ist.
Das erforderliche Formular finden Sie hier: Reisekostenantrag
Anmeldungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten behinderten Menschen im Sinne des § 2 (3) SGB IX werden, gemäß § 164 (4) SGB IX und Punkt 13 der Richtlinie zur Durchführung der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (SGB IX) im öffentlichen Dienst im Lande Nordrhein-Westfalen, bevorzugt berücksichtigt. Um Rücksprache bezüglich der Barrierefreiheit wird gebeten.
Hinweise zur Beantragung von Kinderbetreuungskosten finden Sie auf den Internetseiten der Bezirksregierung Detmold: Antrag Kinderbetreuungskosten.

Schulform
Alle Schulformen (Allgemeine und BK)
Bereich / Teilbereich
Sportfortbildungen / Rettungsfähigkeit
Zielgruppe und Voraussetzungen
Primarstufe, SI, SII Interessierte Lehrkräfte aller Schulformen

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Fachberatung Fortbildung

Frank Spannuth

E-Mail: frank.spannuth@bezreg-detmold.nrw.de

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Erwerb und Auffrischung der Rettungsfähigkeit Herford 04 am 12.11.26

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"Der Nachweis der Rettungsfähigkeit ist eine der fachlichen Voraussetzungen, über die eine Lehrkraft verfügen muss, um Schwimmunterricht zu erteilen (vgl. Erlass zur Sicherheitsförderung im Schulsport). Neben der ständigen Sel...

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Erwerb und Auffrischung der Rettungsfähigkeit Herford 04 am 12.11.26

ANR: 109703 Schulform: Alle Schulformen (Allgemeine und BK) Bereich/Teilbereich: Sportfortbildungen / Rettungsfähigkeit

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"Der Nachweis der Rettungsfähigkeit ist eine der fachlichen Voraussetzungen, über die eine Lehrkraft verfügen muss, um Schwimmunterricht zu erteilen (vgl. Erlass zur Sicherheitsförderung im Schulsport). Neben der ständigen Selbstprüfung muss spätestens nach 4 Jahren eine Auffrischung der Rettungsfähigkeit nachgewiesen werden.
Die Veranstaltung kombiniert den Erwerb der Rettungsfähigkeit mit der Klärung zentraler dienstrechtlicher und sicherheitsrelevanter Vorgaben."

Inhaltliche Schwerpunkte

Wasserpraxis
  • Sprung kopfwärts vom Beckenrand und 15 Minuten schwimmen – in dieser Zeit sind mindestens 200m zurückzulegen (150m Bauch- oder Rückenlagen, 50m in der anderen Körperlage)
  • Paketsprung vom Startblock oder 1-m-Brett
  • von der Wasseroberfläche aus einen etwa 5 kg schweren Gegenstand vom Beckenboden heraufholen und zum Beckenrand bringen
  • ca. 10 m weit tauchen
  • Umklammerungen durch in Gefahr geratene Personen entweder vermeiden oder sich aus diesen lösen,
  • einen etwa gleich schweren Menschen mittels Kopf- oder Achselschleppgriff ca. 15 m weit schleppen und an Land bringen
    Weiteres:
  • lebensrettende Sofortmaßnahmen ergreifen können (vgl. Hierzu: BASS 13-59 Nr. 1)

Formales

Bitte melden Sie sich nur für eine Fortbildung zur Rettungsfähigkeit an und nicht für mehrere Termine.
Die Reisekosten werden von der Bezirksregierung auf Antrag erstattet, sofern der Tagungsort nicht Dienst- oder Wohnort ist.
Das erforderliche Formular finden Sie hier: Reisekostenantrag
Anmeldungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten behinderten Menschen im Sinne des § 2 (3) SGB IX werden, gemäß § 164 (4) SGB IX und Punkt 13 der Richtlinie zur Durchführung der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (SGB IX) im öffentlichen Dienst im Lande Nordrhein-Westfalen, bevorzugt berücksichtigt. Um Rücksprache bezüglich der Barrierefreiheit wird gebeten.
Hinweise zur Beantragung von Kinderbetreuungskosten finden Sie auf den Internetseiten der Bezirksregierung Detmold: Antrag Kinderbetreuungskosten.

Schulform
Alle Schulformen (Allgemeine und BK)
Bereich / Teilbereich
Sportfortbildungen / Rettungsfähigkeit
Zielgruppe und Voraussetzungen
Primarstufe, SI, SII Interessierte Lehrkräfte aller Schulformen

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Erwerb und Auffrischung der Rettungsfähigkeit Höxter 02 15.09.26

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"Der Nachweis der Rettungsfähigkeit ist eine der fachlichen Voraussetzungen, über die eine Lehrkraft verfügen muss, um Schwimmunterricht zu erteilen (vgl. Erlass zur Sicherheitsförderung im Schulsport). Neben der ständigen Sel...

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Erwerb und Auffrischung der Rettungsfähigkeit Höxter 02 15.09.26

ANR: 109705 Schulform: Alle Schulformen (Allgemeine und BK) Bereich/Teilbereich: Sportfortbildungen / Rettungsfähigkeit

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"Der Nachweis der Rettungsfähigkeit ist eine der fachlichen Voraussetzungen, über die eine Lehrkraft verfügen muss, um Schwimmunterricht zu erteilen (vgl. Erlass zur Sicherheitsförderung im Schulsport). Neben der ständigen Selbstprüfung muss spätestens nach 4 Jahren eine Auffrischung der Rettungsfähigkeit nachgewiesen werden.
Die Veranstaltung kombiniert den Erwerb der Rettungsfähigkeit mit der Klärung zentraler dienstrechtlicher und sicherheitsrelevanter Vorgaben."

Inhaltliche Schwerpunkte

Wasserpraxis
  • Sprung kopfwärts vom Beckenrand und 15 Minuten schwimmen – in dieser Zeit sind mindestens 200m zurückzulegen (150m Bauch- oder Rückenlagen, 50m in der anderen Körperlage)
  • Paketsprung vom Startblock oder 1-m-Brett
  • von der Wasseroberfläche aus einen etwa 5 kg schweren Gegenstand vom Beckenboden heraufholen und zum Beckenrand bringen
  • ca. 10 m weit tauchen
  • Umklammerungen durch in Gefahr geratene Personen entweder vermeiden oder sich aus diesen lösen,
  • einen etwa gleich schweren Menschen mittels Kopf- oder Achselschleppgriff ca. 15 m weit schleppen und an Land bringen
    Weiteres:
  • lebensrettende Sofortmaßnahmen ergreifen können (vgl. Hierzu: BASS 13-59 Nr. 1)

Formales

Bitte melden Sie sich nur für eine Fortbildung zur Rettungsfähigkeit an und nicht für mehrere Termine.
Die Reisekosten werden von der Bezirksregierung auf Antrag erstattet, sofern der Tagungsort nicht Dienst- oder Wohnort ist.
Das erforderliche Formular finden Sie hier: Reisekostenantrag
Anmeldungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten behinderten Menschen im Sinne des § 2 (3) SGB IX werden, gemäß § 164 (4) SGB IX und Punkt 13 der Richtlinie zur Durchführung der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (SGB IX) im öffentlichen Dienst im Lande Nordrhein-Westfalen, bevorzugt berücksichtigt. Um Rücksprache bezüglich der Barrierefreiheit wird gebeten.
Hinweise zur Beantragung von Kinderbetreuungskosten finden Sie auf den Internetseiten der Bezirksregierung Detmold: Antrag Kinderbetreuungskosten.

Schulform
Alle Schulformen (Allgemeine und BK)
Bereich / Teilbereich
Sportfortbildungen / Rettungsfähigkeit
Zielgruppe und Voraussetzungen
Primarstufe, SI, SII Interessierte Lehrkräfte aller Schulformen

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Erwerb und Auffrischung der Rettungsfähigkeit Höxter 03 am 18.11.26

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"Der Nachweis der Rettungsfähigkeit ist eine der fachlichen Voraussetzungen, über die eine Lehrkraft verfügen muss, um Schwimmunterricht zu erteilen (vgl. Erlass zur Sicherheitsförderung im Schulsport). Neben der ständigen Sel...

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Erwerb und Auffrischung der Rettungsfähigkeit Höxter 03 am 18.11.26

ANR: 109706 Schulform: Alle Schulformen (Allgemeine und BK) Bereich/Teilbereich: Sportfortbildungen / Rettungsfähigkeit

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"Der Nachweis der Rettungsfähigkeit ist eine der fachlichen Voraussetzungen, über die eine Lehrkraft verfügen muss, um Schwimmunterricht zu erteilen (vgl. Erlass zur Sicherheitsförderung im Schulsport). Neben der ständigen Selbstprüfung muss spätestens nach 4 Jahren eine Auffrischung der Rettungsfähigkeit nachgewiesen werden.
Die Veranstaltung kombiniert den Erwerb der Rettungsfähigkeit mit der Klärung zentraler dienstrechtlicher und sicherheitsrelevanter Vorgaben."

Inhaltliche Schwerpunkte

Wasserpraxis
  • Sprung kopfwärts vom Beckenrand und 15 Minuten schwimmen – in dieser Zeit sind mindestens 200m zurückzulegen (150m Bauch- oder Rückenlagen, 50m in der anderen Körperlage)
  • Paketsprung vom Startblock oder 1-m-Brett
  • von der Wasseroberfläche aus einen etwa 5 kg schweren Gegenstand vom Beckenboden heraufholen und zum Beckenrand bringen
  • ca. 10 m weit tauchen
  • Umklammerungen durch in Gefahr geratene Personen entweder vermeiden oder sich aus diesen lösen,
  • einen etwa gleich schweren Menschen mittels Kopf- oder Achselschleppgriff ca. 15 m weit schleppen und an Land bringen
    Weiteres:
  • lebensrettende Sofortmaßnahmen ergreifen können (vgl. Hierzu: BASS 13-59 Nr. 1)

Formales

Bitte melden Sie sich nur für eine Fortbildung zur Rettungsfähigkeit an und nicht für mehrere Termine.
Die Reisekosten werden von der Bezirksregierung auf Antrag erstattet, sofern der Tagungsort nicht Dienst- oder Wohnort ist.
Das erforderliche Formular finden Sie hier: Reisekostenantrag
Anmeldungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten behinderten Menschen im Sinne des § 2 (3) SGB IX werden, gemäß § 164 (4) SGB IX und Punkt 13 der Richtlinie zur Durchführung der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (SGB IX) im öffentlichen Dienst im Lande Nordrhein-Westfalen, bevorzugt berücksichtigt. Um Rücksprache bezüglich der Barrierefreiheit wird gebeten.
Hinweise zur Beantragung von Kinderbetreuungskosten finden Sie auf den Internetseiten der Bezirksregierung Detmold: Antrag Kinderbetreuungskosten.

Schulform
Alle Schulformen (Allgemeine und BK)
Bereich / Teilbereich
Sportfortbildungen / Rettungsfähigkeit
Zielgruppe und Voraussetzungen
Primarstufe, SI, SII Interessierte Lehrkräfte aller Schulformen

Termine

Fachberatung Fortbildung

Frank Spannuth

E-Mail: frank.spannuth@bezreg-detmold.nrw.de

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Erwerb und Auffrischung der Rettungsfähigkeit Lippe 01 am 24.06.26

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"Der Nachweis der Rettungsfähigkeit ist eine der fachlichen Voraussetzungen, über die eine Lehrkraft verfügen muss, um Schwimmunterricht zu erteilen (vgl. Erlass zur Sicherheitsförderung im Schulsport). Neben der ständigen Sel...

Termine

Erwerb und Auffrischung der Rettungsfähigkeit Lippe 01 am 24.06.26

ANR: 109711 Schulform: Alle Schulformen (Allgemeine und BK) Bereich/Teilbereich: Sportfortbildungen / Rettungsfähigkeit

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"Der Nachweis der Rettungsfähigkeit ist eine der fachlichen Voraussetzungen, über die eine Lehrkraft verfügen muss, um Schwimmunterricht zu erteilen (vgl. Erlass zur Sicherheitsförderung im Schulsport). Neben der ständigen Selbstprüfung muss spätestens nach 4 Jahren eine Auffrischung der Rettungsfähigkeit nachgewiesen werden.
Die Veranstaltung kombiniert den Erwerb der Rettungsfähigkeit mit der Klärung zentraler dienstrechtlicher und sicherheitsrelevanter Vorgaben."

Inhaltliche Schwerpunkte

Wasserpraxis
  • Sprung kopfwärts vom Beckenrand und 15 Minuten schwimmen – in dieser Zeit sind mindestens 200m zurückzulegen (150m Bauch- oder Rückenlagen, 50m in der anderen Körperlage)
  • Paketsprung vom Startblock oder 1-m-Brett
  • von der Wasseroberfläche aus einen etwa 5 kg schweren Gegenstand vom Beckenboden heraufholen und zum Beckenrand bringen
  • ca. 10 m weit tauchen
  • Umklammerungen durch in Gefahr geratene Personen entweder vermeiden oder sich aus diesen lösen,
  • einen etwa gleich schweren Menschen mittels Kopf- oder Achselschleppgriff ca. 15 m weit schleppen und an Land bringen
    Weiteres:
  • lebensrettende Sofortmaßnahmen ergreifen können (vgl. Hierzu: BASS 13-59 Nr. 1)

Formales

Bitte melden Sie sich nur für eine Fortbildung zur Rettungsfähigkeit an und nicht für mehrere Termine.
Die Reisekosten werden von der Bezirksregierung auf Antrag erstattet, sofern der Tagungsort nicht Dienst- oder Wohnort ist.
Das erforderliche Formular finden Sie hier: Reisekostenantrag
Anmeldungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten behinderten Menschen im Sinne des § 2 (3) SGB IX werden, gemäß § 164 (4) SGB IX und Punkt 13 der Richtlinie zur Durchführung der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (SGB IX) im öffentlichen Dienst im Lande Nordrhein-Westfalen, bevorzugt berücksichtigt. Um Rücksprache bezüglich der Barrierefreiheit wird gebeten.
Hinweise zur Beantragung von Kinderbetreuungskosten finden Sie auf den Internetseiten der Bezirksregierung Detmold: Antrag Kinderbetreuungskosten.

Schulform
Alle Schulformen (Allgemeine und BK)
Bereich / Teilbereich
Sportfortbildungen / Rettungsfähigkeit
Zielgruppe und Voraussetzungen
Primarstufe, SI, SII Interessierte Lehrkräfte aller Schulformen

Termine

Fachberatung Fortbildung

Frank Spannuth

E-Mail: frank.spannuth@bezreg-detmold.nrw.de

Tel: 05231 71-4805

Sachbearbeitung

Susanne Gröger

E-Mail: susanne.groeger@brdt.nrw.de

Tel: 05231 71-4851

Erwerb und Auffrischung der Rettungsfähigkeit Lippe 02 am 01.07.26

Übersicht

"Der Nachweis der Rettungsfähigkeit ist eine der fachlichen Voraussetzungen, über die eine Lehrkraft verfügen muss, um Schwimmunterricht zu erteilen (vgl. Erlass zur Sicherheitsförderung im Schulsport). Neben der ständigen Sel...

Termine

Erwerb und Auffrischung der Rettungsfähigkeit Lippe 02 am 01.07.26

ANR: 109712 Schulform: Alle Schulformen (Allgemeine und BK) Bereich/Teilbereich: Sportfortbildungen / Rettungsfähigkeit

Übersicht

"Der Nachweis der Rettungsfähigkeit ist eine der fachlichen Voraussetzungen, über die eine Lehrkraft verfügen muss, um Schwimmunterricht zu erteilen (vgl. Erlass zur Sicherheitsförderung im Schulsport). Neben der ständigen Selbstprüfung muss spätestens nach 4 Jahren eine Auffrischung der Rettungsfähigkeit nachgewiesen werden.
Die Veranstaltung kombiniert den Erwerb der Rettungsfähigkeit mit der Klärung zentraler dienstrechtlicher und sicherheitsrelevanter Vorgaben."

Inhaltliche Schwerpunkte

Wasserpraxis
  • Sprung kopfwärts vom Beckenrand und 15 Minuten schwimmen – in dieser Zeit sind mindestens 200m zurückzulegen (150m Bauch- oder Rückenlagen, 50m in der anderen Körperlage)
  • Paketsprung vom Startblock oder 1-m-Brett
  • von der Wasseroberfläche aus einen etwa 5 kg schweren Gegenstand vom Beckenboden heraufholen und zum Beckenrand bringen
  • ca. 10 m weit tauchen
  • Umklammerungen durch in Gefahr geratene Personen entweder vermeiden oder sich aus diesen lösen,
  • einen etwa gleich schweren Menschen mittels Kopf- oder Achselschleppgriff ca. 15 m weit schleppen und an Land bringen
    Weiteres:
  • lebensrettende Sofortmaßnahmen ergreifen können (vgl. Hierzu: BASS 13-59 Nr. 1)

Formales

Bitte melden Sie sich nur für eine Fortbildung zur Rettungsfähigkeit an und nicht für mehrere Termine.
Die Reisekosten werden von der Bezirksregierung auf Antrag erstattet, sofern der Tagungsort nicht Dienst- oder Wohnort ist.
Das erforderliche Formular finden Sie hier: Reisekostenantrag
Anmeldungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten behinderten Menschen im Sinne des § 2 (3) SGB IX werden, gemäß § 164 (4) SGB IX und Punkt 13 der Richtlinie zur Durchführung der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (SGB IX) im öffentlichen Dienst im Lande Nordrhein-Westfalen, bevorzugt berücksichtigt. Um Rücksprache bezüglich der Barrierefreiheit wird gebeten.
Hinweise zur Beantragung von Kinderbetreuungskosten finden Sie auf den Internetseiten der Bezirksregierung Detmold: Antrag Kinderbetreuungskosten.

Schulform
Alle Schulformen (Allgemeine und BK)
Bereich / Teilbereich
Sportfortbildungen / Rettungsfähigkeit
Zielgruppe und Voraussetzungen
Primarstufe, SI, SII Interessierte Lehrkräfte aller Schulformen

Termine

Fachberatung Fortbildung

Frank Spannuth

E-Mail: frank.spannuth@bezreg-detmold.nrw.de

Tel: 05231 71-4805

Sachbearbeitung

Susanne Gröger

E-Mail: susanne.groeger@brdt.nrw.de

Tel: 05231 71-4851

Erwerb und Auffrischung der Rettungsfähigkeit Lippe 03 am 01.09.26

Übersicht

"Der Nachweis der Rettungsfähigkeit ist eine der fachlichen Voraussetzungen, über die eine Lehrkraft verfügen muss, um Schwimmunterricht zu erteilen (vgl. Erlass zur Sicherheitsförderung im Schulsport). Neben der ständigen Sel...

Termine

Erwerb und Auffrischung der Rettungsfähigkeit Lippe 03 am 01.09.26

ANR: 109713 Schulform: Alle Schulformen (Allgemeine und BK) Bereich/Teilbereich: Sportfortbildungen / Rettungsfähigkeit

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"Der Nachweis der Rettungsfähigkeit ist eine der fachlichen Voraussetzungen, über die eine Lehrkraft verfügen muss, um Schwimmunterricht zu erteilen (vgl. Erlass zur Sicherheitsförderung im Schulsport). Neben der ständigen Selbstprüfung muss spätestens nach 4 Jahren eine Auffrischung der Rettungsfähigkeit nachgewiesen werden.
Die Veranstaltung kombiniert den Erwerb der Rettungsfähigkeit mit der Klärung zentraler dienstrechtlicher und sicherheitsrelevanter Vorgaben."

Inhaltliche Schwerpunkte

Wasserpraxis
  • Sprung kopfwärts vom Beckenrand und 15 Minuten schwimmen – in dieser Zeit sind mindestens 200m zurückzulegen (150m Bauch- oder Rückenlagen, 50m in der anderen Körperlage)
  • Paketsprung vom Startblock oder 1-m-Brett
  • von der Wasseroberfläche aus einen etwa 5 kg schweren Gegenstand vom Beckenboden heraufholen und zum Beckenrand bringen
  • ca. 10 m weit tauchen
  • Umklammerungen durch in Gefahr geratene Personen entweder vermeiden oder sich aus diesen lösen,
  • einen etwa gleich schweren Menschen mittels Kopf- oder Achselschleppgriff ca. 15 m weit schleppen und an Land bringen
    Weiteres:
  • lebensrettende Sofortmaßnahmen ergreifen können (vgl. Hierzu: BASS 13-59 Nr. 1)

Formales

Bitte melden Sie sich nur für eine Fortbildung zur Rettungsfähigkeit an und nicht für mehrere Termine.
Die Reisekosten werden von der Bezirksregierung auf Antrag erstattet, sofern der Tagungsort nicht Dienst- oder Wohnort ist.
Das erforderliche Formular finden Sie hier: Reisekostenantrag
Anmeldungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten behinderten Menschen im Sinne des § 2 (3) SGB IX werden, gemäß § 164 (4) SGB IX und Punkt 13 der Richtlinie zur Durchführung der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (SGB IX) im öffentlichen Dienst im Lande Nordrhein-Westfalen, bevorzugt berücksichtigt. Um Rücksprache bezüglich der Barrierefreiheit wird gebeten.
Hinweise zur Beantragung von Kinderbetreuungskosten finden Sie auf den Internetseiten der Bezirksregierung Detmold: Antrag Kinderbetreuungskosten.

Schulform
Alle Schulformen (Allgemeine und BK)
Bereich / Teilbereich
Sportfortbildungen / Rettungsfähigkeit
Zielgruppe und Voraussetzungen
Primarstufe, SI, SII Interessierte Lehrkräfte aller Schulformen

Termine

Fachberatung Fortbildung

Frank Spannuth

E-Mail: frank.spannuth@bezreg-detmold.nrw.de

Tel: 05231 71-4805

Sachbearbeitung

Susanne Gröger

E-Mail: susanne.groeger@brdt.nrw.de

Tel: 05231 71-4851

Erwerb und Auffrischung der Rettungsfähigkeit Lippe 04 am 02.09.26

Übersicht

"Der Nachweis der Rettungsfähigkeit ist eine der fachlichen Voraussetzungen, über die eine Lehrkraft verfügen muss, um Schwimmunterricht zu erteilen (vgl. Erlass zur Sicherheitsförderung im Schulsport). Neben der ständigen Sel...

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Erwerb und Auffrischung der Rettungsfähigkeit Lippe 04 am 02.09.26

ANR: 109715 Schulform: Alle Schulformen (Allgemeine und BK) Bereich/Teilbereich: Sportfortbildungen / Rettungsfähigkeit

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"Der Nachweis der Rettungsfähigkeit ist eine der fachlichen Voraussetzungen, über die eine Lehrkraft verfügen muss, um Schwimmunterricht zu erteilen (vgl. Erlass zur Sicherheitsförderung im Schulsport). Neben der ständigen Selbstprüfung muss spätestens nach 4 Jahren eine Auffrischung der Rettungsfähigkeit nachgewiesen werden.
Die Veranstaltung kombiniert den Erwerb der Rettungsfähigkeit mit der Klärung zentraler dienstrechtlicher und sicherheitsrelevanter Vorgaben."

Inhaltliche Schwerpunkte

Wasserpraxis
  • Sprung kopfwärts vom Beckenrand und 15 Minuten schwimmen – in dieser Zeit sind mindestens 200m zurückzulegen (150m Bauch- oder Rückenlagen, 50m in der anderen Körperlage)
  • Paketsprung vom Startblock oder 1-m-Brett
  • von der Wasseroberfläche aus einen etwa 5 kg schweren Gegenstand vom Beckenboden heraufholen und zum Beckenrand bringen
  • ca. 10 m weit tauchen
  • Umklammerungen durch in Gefahr geratene Personen entweder vermeiden oder sich aus diesen lösen,
  • einen etwa gleich schweren Menschen mittels Kopf- oder Achselschleppgriff ca. 15 m weit schleppen und an Land bringen
    Weiteres:
  • lebensrettende Sofortmaßnahmen ergreifen können (vgl. Hierzu: BASS 13-59 Nr. 1)

Formales

Bitte melden Sie sich nur für eine Fortbildung zur Rettungsfähigkeit an und nicht für mehrere Termine.
Die Reisekosten werden von der Bezirksregierung auf Antrag erstattet, sofern der Tagungsort nicht Dienst- oder Wohnort ist.
Das erforderliche Formular finden Sie hier: Reisekostenantrag
Anmeldungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten behinderten Menschen im Sinne des § 2 (3) SGB IX werden, gemäß § 164 (4) SGB IX und Punkt 13 der Richtlinie zur Durchführung der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (SGB IX) im öffentlichen Dienst im Lande Nordrhein-Westfalen, bevorzugt berücksichtigt. Um Rücksprache bezüglich der Barrierefreiheit wird gebeten.
Hinweise zur Beantragung von Kinderbetreuungskosten finden Sie auf den Internetseiten der Bezirksregierung Detmold: Antrag Kinderbetreuungskosten.

Schulform
Alle Schulformen (Allgemeine und BK)
Bereich / Teilbereich
Sportfortbildungen / Rettungsfähigkeit
Zielgruppe und Voraussetzungen
Primarstufe, SI, SII Interessierte Lehrkräfte aller Schulformen

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Frank Spannuth

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Tel: 05231 71-4805

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Tel: 05231 71-4851

Erwerb und Auffrischung der Rettungsfähigkeit Minden 06 am 01.10.26

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"Der Nachweis der Rettungsfähigkeit ist eine der fachlichen Voraussetzungen, über die eine Lehrkraft verfügen muss, um Schwimmunterricht zu erteilen (vgl. Erlass zur Sicherheitsförderung im Schulsport). Neben der ständigen Sel...

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Erwerb und Auffrischung der Rettungsfähigkeit Minden 06 am 01.10.26

ANR: 109772 Schulform: Alle Schulformen (Allgemeine und BK) Bereich/Teilbereich: Sportfortbildungen / Rettungsfähigkeit

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Die Veranstaltung kombiniert den Erwerb der Rettungsfähigkeit mit der Klärung zentraler dienstrechtlicher und sicherheitsrelevanter Vorgaben."

Inhaltliche Schwerpunkte

Wasserpraxis
  • Sprung kopfwärts vom Beckenrand und 15 Minuten schwimmen – in dieser Zeit sind mindestens 200m zurückzulegen (150m Bauch- oder Rückenlagen, 50m in der anderen Körperlage)
  • Paketsprung vom Startblock oder 1-m-Brett
  • von der Wasseroberfläche aus einen etwa 5 kg schweren Gegenstand vom Beckenboden heraufholen und zum Beckenrand bringen
  • ca. 10 m weit tauchen
  • Umklammerungen durch in Gefahr geratene Personen entweder vermeiden oder sich aus diesen lösen,
  • einen etwa gleich schweren Menschen mittels Kopf- oder Achselschleppgriff ca. 15 m weit schleppen und an Land bringen
    Weiteres:
  • lebensrettende Sofortmaßnahmen ergreifen können (vgl. Hierzu: BASS 13-59 Nr. 1)

Formales

Bitte melden Sie sich nur für eine Fortbildung zur Rettungsfähigkeit an und nicht für mehrere Termine.
Die Reisekosten werden von der Bezirksregierung auf Antrag erstattet, sofern der Tagungsort nicht Dienst- oder Wohnort ist.
Das erforderliche Formular finden Sie hier: Reisekostenantrag
Anmeldungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten behinderten Menschen im Sinne des § 2 (3) SGB IX werden, gemäß § 164 (4) SGB IX und Punkt 13 der Richtlinie zur Durchführung der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (SGB IX) im öffentlichen Dienst im Lande Nordrhein-Westfalen, bevorzugt berücksichtigt. Um Rücksprache bezüglich der Barrierefreiheit wird gebeten.
Hinweise zur Beantragung von Kinderbetreuungskosten finden Sie auf den Internetseiten der Bezirksregierung Detmold: Antrag Kinderbetreuungskosten.

Schulform
Alle Schulformen (Allgemeine und BK)
Bereich / Teilbereich
Sportfortbildungen / Rettungsfähigkeit
Zielgruppe und Voraussetzungen
Primarstufe, SI, SII Interessierte Lehrkräfte aller Schulformen

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Frank Spannuth

E-Mail: frank.spannuth@bezreg-detmold.nrw.de

Tel: 05231 71-4805

Sachbearbeitung

Susanne Gröger

E-Mail: susanne.groeger@brdt.nrw.de

Tel: 05231 71-4851

Erwerb und Auffrischung der Rettungsfähigkeit Minden 07 am 19.11.26

Übersicht

"Der Nachweis der Rettungsfähigkeit ist eine der fachlichen Voraussetzungen, über die eine Lehrkraft verfügen muss, um Schwimmunterricht zu erteilen (vgl. Erlass zur Sicherheitsförderung im Schulsport). Neben der ständigen Sel...

Termine

Erwerb und Auffrischung der Rettungsfähigkeit Minden 07 am 19.11.26

ANR: 109773 Schulform: Alle Schulformen (Allgemeine und BK) Bereich/Teilbereich: Sportfortbildungen / Rettungsfähigkeit

Übersicht

"Der Nachweis der Rettungsfähigkeit ist eine der fachlichen Voraussetzungen, über die eine Lehrkraft verfügen muss, um Schwimmunterricht zu erteilen (vgl. Erlass zur Sicherheitsförderung im Schulsport). Neben der ständigen Selbstprüfung muss spätestens nach 4 Jahren eine Auffrischung der Rettungsfähigkeit nachgewiesen werden.
Die Veranstaltung kombiniert den Erwerb der Rettungsfähigkeit mit der Klärung zentraler dienstrechtlicher und sicherheitsrelevanter Vorgaben."

Inhaltliche Schwerpunkte

Wasserpraxis
  • Sprung kopfwärts vom Beckenrand und 15 Minuten schwimmen – in dieser Zeit sind mindestens 200m zurückzulegen (150m Bauch- oder Rückenlagen, 50m in der anderen Körperlage)
  • Paketsprung vom Startblock oder 1-m-Brett
  • von der Wasseroberfläche aus einen etwa 5 kg schweren Gegenstand vom Beckenboden heraufholen und zum Beckenrand bringen
  • ca. 10 m weit tauchen
  • Umklammerungen durch in Gefahr geratene Personen entweder vermeiden oder sich aus diesen lösen,
  • einen etwa gleich schweren Menschen mittels Kopf- oder Achselschleppgriff ca. 15 m weit schleppen und an Land bringen
    Weiteres:
  • lebensrettende Sofortmaßnahmen ergreifen können (vgl. Hierzu: BASS 13-59 Nr. 1)

Formales

Bitte melden Sie sich nur für eine Fortbildung zur Rettungsfähigkeit an und nicht für mehrere Termine.
Die Reisekosten werden von der Bezirksregierung auf Antrag erstattet, sofern der Tagungsort nicht Dienst- oder Wohnort ist.
Das erforderliche Formular finden Sie hier: Reisekostenantrag
Anmeldungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten behinderten Menschen im Sinne des § 2 (3) SGB IX werden, gemäß § 164 (4) SGB IX und Punkt 13 der Richtlinie zur Durchführung der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (SGB IX) im öffentlichen Dienst im Lande Nordrhein-Westfalen, bevorzugt berücksichtigt. Um Rücksprache bezüglich der Barrierefreiheit wird gebeten.
Hinweise zur Beantragung von Kinderbetreuungskosten finden Sie auf den Internetseiten der Bezirksregierung Detmold: Antrag Kinderbetreuungskosten.

Schulform
Alle Schulformen (Allgemeine und BK)
Bereich / Teilbereich
Sportfortbildungen / Rettungsfähigkeit
Zielgruppe und Voraussetzungen
Primarstufe, SI, SII Interessierte Lehrkräfte aller Schulformen

Termine

Fachberatung Fortbildung

Frank Spannuth

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Erwerb und Auffrischung der Rettungsfähigkeit Minden 08 am 10.12.26

Übersicht

"Der Nachweis der Rettungsfähigkeit ist eine der fachlichen Voraussetzungen, über die eine Lehrkraft verfügen muss, um Schwimmunterricht zu erteilen (vgl. Erlass zur Sicherheitsförderung im Schulsport). Neben der ständigen Sel...

Termine

Erwerb und Auffrischung der Rettungsfähigkeit Minden 08 am 10.12.26

ANR: 109774 Schulform: Alle Schulformen (Allgemeine und BK) Bereich/Teilbereich: Sportfortbildungen / Rettungsfähigkeit

Übersicht

"Der Nachweis der Rettungsfähigkeit ist eine der fachlichen Voraussetzungen, über die eine Lehrkraft verfügen muss, um Schwimmunterricht zu erteilen (vgl. Erlass zur Sicherheitsförderung im Schulsport). Neben der ständigen Selbstprüfung muss spätestens nach 4 Jahren eine Auffrischung der Rettungsfähigkeit nachgewiesen werden.
Die Veranstaltung kombiniert den Erwerb der Rettungsfähigkeit mit der Klärung zentraler dienstrechtlicher und sicherheitsrelevanter Vorgaben."

Inhaltliche Schwerpunkte

Wasserpraxis
  • Sprung kopfwärts vom Beckenrand und 15 Minuten schwimmen – in dieser Zeit sind mindestens 200m zurückzulegen (150m Bauch- oder Rückenlagen, 50m in der anderen Körperlage)
  • Paketsprung vom Startblock oder 1-m-Brett
  • von der Wasseroberfläche aus einen etwa 5 kg schweren Gegenstand vom Beckenboden heraufholen und zum Beckenrand bringen
  • ca. 10 m weit tauchen
  • Umklammerungen durch in Gefahr geratene Personen entweder vermeiden oder sich aus diesen lösen,
  • einen etwa gleich schweren Menschen mittels Kopf- oder Achselschleppgriff ca. 15 m weit schleppen und an Land bringen
    Weiteres:
  • lebensrettende Sofortmaßnahmen ergreifen können (vgl. Hierzu: BASS 13-59 Nr. 1)

Formales

Bitte melden Sie sich nur für eine Fortbildung zur Rettungsfähigkeit an und nicht für mehrere Termine.
Die Reisekosten werden von der Bezirksregierung auf Antrag erstattet, sofern der Tagungsort nicht Dienst- oder Wohnort ist.
Das erforderliche Formular finden Sie hier: Reisekostenantrag
Anmeldungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten behinderten Menschen im Sinne des § 2 (3) SGB IX werden, gemäß § 164 (4) SGB IX und Punkt 13 der Richtlinie zur Durchführung der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (SGB IX) im öffentlichen Dienst im Lande Nordrhein-Westfalen, bevorzugt berücksichtigt. Um Rücksprache bezüglich der Barrierefreiheit wird gebeten.
Hinweise zur Beantragung von Kinderbetreuungskosten finden Sie auf den Internetseiten der Bezirksregierung Detmold: Antrag Kinderbetreuungskosten.

Schulform
Alle Schulformen (Allgemeine und BK)
Bereich / Teilbereich
Sportfortbildungen / Rettungsfähigkeit
Zielgruppe und Voraussetzungen
Primarstufe, SI, SII Interessierte Lehrkräfte aller Schulformen

Termine

Fachberatung Fortbildung

Frank Spannuth

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Erwerb und Auffrischung der Rettungsfähigkeit Paderborn 02 am 22.04.26

Übersicht

"Der Nachweis der Rettungsfähigkeit ist eine der fachlichen Voraussetzungen, über die eine Lehrkraft verfügen muss, um Schwimmunterricht zu erteilen (vgl. Erlass zur Sicherheitsförderung im Schulsport). Neben der ständigen Sel...

Termine

Erwerb und Auffrischung der Rettungsfähigkeit Paderborn 02 am 22.04.26

ANR: 109691 Schulform: Alle Schulformen (Allgemeine und BK) Bereich/Teilbereich: Sportfortbildungen / Rettungsfähigkeit

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"Der Nachweis der Rettungsfähigkeit ist eine der fachlichen Voraussetzungen, über die eine Lehrkraft verfügen muss, um Schwimmunterricht zu erteilen (vgl. Erlass zur Sicherheitsförderung im Schulsport). Neben der ständigen Selbstprüfung muss spätestens nach 4 Jahren eine Auffrischung der Rettungsfähigkeit nachgewiesen werden.
Die Veranstaltung kombiniert den Erwerb der Rettungsfähigkeit mit der Klärung zentraler dienstrechtlicher und sicherheitsrelevanter Vorgaben."

Inhaltliche Schwerpunkte

Wasserpraxis
  • Sprung kopfwärts vom Beckenrand und 15 Minuten schwimmen – in dieser Zeit sind mindestens 200m zurückzulegen (150m Bauch- oder Rückenlagen, 50m in der anderen Körperlage)
  • Paketsprung vom Startblock oder 1-m-Brett
  • von der Wasseroberfläche aus einen etwa 5 kg schweren Gegenstand vom Beckenboden heraufholen und zum Beckenrand bringen
  • ca. 10 m weit tauchen
  • Umklammerungen durch in Gefahr geratene Personen entweder vermeiden oder sich aus diesen lösen,
  • einen etwa gleich schweren Menschen mittels Kopf- oder Achselschleppgriff ca. 15 m weit schleppen und an Land bringen
    Weiteres:
  • lebensrettende Sofortmaßnahmen ergreifen können (vgl. Hierzu: BASS 13-59 Nr. 1)

Formales

Bitte melden Sie sich nur für eine Fortbildung zur Rettungsfähigkeit an und nicht für mehrere Termine.
Die Reisekosten werden von der Bezirksregierung auf Antrag erstattet, sofern der Tagungsort nicht Dienst- oder Wohnort ist.
Das erforderliche Formular finden Sie hier: Reisekostenantrag
Anmeldungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten behinderten Menschen im Sinne des § 2 (3) SGB IX werden, gemäß § 164 (4) SGB IX und Punkt 13 der Richtlinie zur Durchführung der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (SGB IX) im öffentlichen Dienst im Lande Nordrhein-Westfalen, bevorzugt berücksichtigt. Um Rücksprache bezüglich der Barrierefreiheit wird gebeten.
Hinweise zur Beantragung von Kinderbetreuungskosten finden Sie auf den Internetseiten der Bezirksregierung Detmold: Antrag Kinderbetreuungskosten.

Schulform
Alle Schulformen (Allgemeine und BK)
Bereich / Teilbereich
Sportfortbildungen / Rettungsfähigkeit
Zielgruppe und Voraussetzungen
Primarstufe, SI, SII Interessierte Lehrkräfte aller Schulformen

Termine

Fachberatung Fortbildung

Frank Spannuth

E-Mail: frank.spannuth@bezreg-detmold.nrw.de

Tel: 05231 71-4805

Sachbearbeitung

Susanne Gröger

E-Mail: susanne.groeger@brdt.nrw.de

Tel: 05231 71-4851

Erwerb und Auffrischung der Rettungsfähigkeit Paderborn 03 am 05.05.26

Übersicht

"Der Nachweis der Rettungsfähigkeit ist eine der fachlichen Voraussetzungen, über die eine Lehrkraft verfügen muss, um Schwimmunterricht zu erteilen (vgl. Erlass zur Sicherheitsförderung im Schulsport). Neben der ständigen Sel...

Termine

Erwerb und Auffrischung der Rettungsfähigkeit Paderborn 03 am 05.05.26

ANR: 109693 Schulform: Alle Schulformen (Allgemeine und BK) Bereich/Teilbereich: Sportfortbildungen / Rettungsfähigkeit

Übersicht

"Der Nachweis der Rettungsfähigkeit ist eine der fachlichen Voraussetzungen, über die eine Lehrkraft verfügen muss, um Schwimmunterricht zu erteilen (vgl. Erlass zur Sicherheitsförderung im Schulsport). Neben der ständigen Selbstprüfung muss spätestens nach 4 Jahren eine Auffrischung der Rettungsfähigkeit nachgewiesen werden.
Die Veranstaltung kombiniert den Erwerb der Rettungsfähigkeit mit der Klärung zentraler dienstrechtlicher und sicherheitsrelevanter Vorgaben."

Inhaltliche Schwerpunkte

Wasserpraxis
  • Sprung kopfwärts vom Beckenrand und 15 Minuten schwimmen – in dieser Zeit sind mindestens 200m zurückzulegen (150m Bauch- oder Rückenlagen, 50m in der anderen Körperlage)
  • Paketsprung vom Startblock oder 1-m-Brett
  • von der Wasseroberfläche aus einen etwa 5 kg schweren Gegenstand vom Beckenboden heraufholen und zum Beckenrand bringen
  • ca. 10 m weit tauchen
  • Umklammerungen durch in Gefahr geratene Personen entweder vermeiden oder sich aus diesen lösen,
  • einen etwa gleich schweren Menschen mittels Kopf- oder Achselschleppgriff ca. 15 m weit schleppen und an Land bringen
    Weiteres:
  • lebensrettende Sofortmaßnahmen ergreifen können (vgl. Hierzu: BASS 13-59 Nr. 1)

Formales

Bitte melden Sie sich nur für eine Fortbildung zur Rettungsfähigkeit an und nicht für mehrere Termine.
Die Reisekosten werden von der Bezirksregierung auf Antrag erstattet, sofern der Tagungsort nicht Dienst- oder Wohnort ist.
Das erforderliche Formular finden Sie hier: Reisekostenantrag
Anmeldungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten behinderten Menschen im Sinne des § 2 (3) SGB IX werden, gemäß § 164 (4) SGB IX und Punkt 13 der Richtlinie zur Durchführung der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (SGB IX) im öffentlichen Dienst im Lande Nordrhein-Westfalen, bevorzugt berücksichtigt. Um Rücksprache bezüglich der Barrierefreiheit wird gebeten.
Hinweise zur Beantragung von Kinderbetreuungskosten finden Sie auf den Internetseiten der Bezirksregierung Detmold: Antrag Kinderbetreuungskosten.

Schulform
Alle Schulformen (Allgemeine und BK)
Bereich / Teilbereich
Sportfortbildungen / Rettungsfähigkeit
Zielgruppe und Voraussetzungen
Primarstufe, SI, SII Interessierte Lehrkräfte aller Schulformen

Termine

Fachberatung Fortbildung

Frank Spannuth

E-Mail: frank.spannuth@bezreg-detmold.nrw.de

Tel: 05231 71-4805

Sachbearbeitung

Susanne Gröger

E-Mail: susanne.groeger@brdt.nrw.de

Tel: 05231 71-4851

Erwerb und Auffrischung der Rettungsfähigkeit Paderborn 04 am 05.10.26

Übersicht

"Der Nachweis der Rettungsfähigkeit ist eine der fachlichen Voraussetzungen, über die eine Lehrkraft verfügen muss, um Schwimmunterricht zu erteilen (vgl. Erlass zur Sicherheitsförderung im Schulsport). Neben der ständigen Sel...

Termine

Erwerb und Auffrischung der Rettungsfähigkeit Paderborn 04 am 05.10.26

ANR: 109694 Schulform: Alle Schulformen (Allgemeine und BK) Bereich/Teilbereich: Sportfortbildungen / Rettungsfähigkeit

Übersicht

"Der Nachweis der Rettungsfähigkeit ist eine der fachlichen Voraussetzungen, über die eine Lehrkraft verfügen muss, um Schwimmunterricht zu erteilen (vgl. Erlass zur Sicherheitsförderung im Schulsport). Neben der ständigen Selbstprüfung muss spätestens nach 4 Jahren eine Auffrischung der Rettungsfähigkeit nachgewiesen werden.
Die Veranstaltung kombiniert den Erwerb der Rettungsfähigkeit mit der Klärung zentraler dienstrechtlicher und sicherheitsrelevanter Vorgaben."

Inhaltliche Schwerpunkte

Wasserpraxis
  • Sprung kopfwärts vom Beckenrand und 15 Minuten schwimmen – in dieser Zeit sind mindestens 200m zurückzulegen (150m Bauch- oder Rückenlagen, 50m in der anderen Körperlage)
  • Paketsprung vom Startblock oder 1-m-Brett
  • von der Wasseroberfläche aus einen etwa 5 kg schweren Gegenstand vom Beckenboden heraufholen und zum Beckenrand bringen
  • ca. 10 m weit tauchen
  • Umklammerungen durch in Gefahr geratene Personen entweder vermeiden oder sich aus diesen lösen,
  • einen etwa gleich schweren Menschen mittels Kopf- oder Achselschleppgriff ca. 15 m weit schleppen und an Land bringen
    Weiteres:
  • lebensrettende Sofortmaßnahmen ergreifen können (vgl. Hierzu: BASS 13-59 Nr. 1)

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Bitte melden Sie sich nur für eine Fortbildung zur Rettungsfähigkeit an und nicht für mehrere Termine.
Die Reisekosten werden von der Bezirksregierung auf Antrag erstattet, sofern der Tagungsort nicht Dienst- oder Wohnort ist.
Das erforderliche Formular finden Sie hier: Reisekostenantrag
Anmeldungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten behinderten Menschen im Sinne des § 2 (3) SGB IX werden, gemäß § 164 (4) SGB IX und Punkt 13 der Richtlinie zur Durchführung der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (SGB IX) im öffentlichen Dienst im Lande Nordrhein-Westfalen, bevorzugt berücksichtigt. Um Rücksprache bezüglich der Barrierefreiheit wird gebeten.
Hinweise zur Beantragung von Kinderbetreuungskosten finden Sie auf den Internetseiten der Bezirksregierung Detmold: Antrag Kinderbetreuungskosten.

Schulform
Alle Schulformen (Allgemeine und BK)
Bereich / Teilbereich
Sportfortbildungen / Rettungsfähigkeit
Zielgruppe und Voraussetzungen
Primarstufe, SI, SII Interessierte Lehrkräfte aller Schulformen

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