Informationen:
Schulleiterinnen und Schulleiter sind gemäß § 59 Abs. 8 des Schulgesetzes für die Unfallverhütung sowie eine wirksame Erste Hilfe und für den Arbeits- und Gesundheitsschutz verantwortlich.Es hat sich aufgrund von Auswertungen der Beratungen durch die BAD GmbH gezeigt, dass an manchen Schulen noch Verbesserungen -insbesondere in den folgenden Bereichen- erforderlich sind:
- Arbeitsschutz-/Sicherheitsorganisation (§ 3 Abs. 2 ArbSchG)
- Gefährdungsbeurteilungen (§ 5 ArbSchG)
- Brandschutz (§ 10 ArbSchG)
- Erste Hilfe (§ 10 ArbSchG)
- Regelmäßige Prüfungen betriebstechnischer Anlagen.
Das Sicherheitsseminar für Schulleitungen hat folgende Inhalte:
- Einführung in das Arbeitsschutzgesetz
- Arbeitsschutzorganisation in der Schule, Gefährdungsbeurteilungen
- Informationen zur Gefährdungsbeurteilung bei schwangeren Lehrkräften
- Strahlenschutz in Schulen
- Aufgaben der Unfallkasse NRW und Hilfen für die Schulen
- Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Diese Veranstaltung ist verpflichtend für neue Schulleiterinnen und Schulleiter von Schulen. Schulleiterinnen und Schuleiter von Grund-, Haupt- und Förderschulen nutzen bitte die Angebote der Schulämter.
- Schulform
- Alle Schulformen außer Grund- und Förderschulen (Allgemeine und BK)
- Bereich / Teilbereich
- Leitungsqualifizierungen und -fortbildungen / Schulleitung
- Zielgruppe und Voraussetzungen
- Schulleitungen neu im Amt
Fachberatung Fortbildung
Sachbearbeitung