Strahlenschutz Auffrischung
Physiklehrkräfte benötigen zum Arbeiten mit Schulröntgengeräten und radioaktiven Präparaten mindestens eine jährliche Unterweisung von der/dem zuständigen Strahlenschutzbeauftragten ihrer Schule.
Um eine*n zuständigen Strahlenschutzbeauftragte*n ernennen zu können, benötigt diese*r stets einen gültigen Nachweis der Fachkunde im Strahlenschutz.
Die Fachkunde wird einmal erworben (Ersterwerbskurs) und muss dann jeweils vor Ablauf von fünf Jahren aktualisiert werden (Auffrischungskurs).
Bei Überschreitung der 5-Jahresfrist muss zwingend ein erneuter Ersterwerbskurs durchgeführt werden.
Da bestimmte Vorrichtungen nur von Strahlenschutzbeauftragten benutzt werden dürfen, wird allen Physiklehrkräften der Erwerb und die Aktualisierung der Fachkunde empfohlen.
Die Erstattung der Reisekosten muss aus dem Fortbildungsbudget der Schule bei der Schulleitung beantragt werden.
Der Veranstaltungsort ist barrierefrei.
- Schulform
- Alle Schulformen außer Grundschulen (Allgemeine und BK)
- Bereich / Teilbereich
- Sicherheit in Schule und Unterricht / Strahlenschutz
- Fächer
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Naturwissenschaft Biologie Chemie Physik Überfachlich
- Zielgruppe und Voraussetzungen
- Lehrkräfte, die zur Wahrnehmung ihrer Funktion als Strahlenschutzbeauftragte/ Strahlenschutzbeauftragter oder im Rahmen ihres Unterrichtes den Nachweis eines gültigen Strahlenschutzzertifikats benötigen.
Fachberatung Fortbildung
Sachbearbeitung